PEQURIS hilft bei der Umstellung
EU Geldwäsche-verordnung 2027
Die EU-Geldwäscheverordnung schafft ab dem 10. Juli 2027 erstmals ein unmittelbar geltendes, EU-weit einheitliches Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für verpflichtete Unternehmen hat dies deutlich strengere und harmonisierte Pflichten bei KYC-Prüfungen, PEP-Prüfungen, Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums, Sanktionsscreening und interner Governance zur Folge.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der EU-AML Verordnung
PEQURIS steht an Ihrer Seite. Mit günstigen und praxisnahen Lösungen zur Auslagerung im Bereich der Prävention von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihren individuellen Leistungsbedarf.

Viele Änderungen
Das Wichtigste im Überblick

Vertrauen Sie bei der Umstellung auf PEQURIS
Die neuen Vorgaben müssen nicht nur juristisch verstanden, sondern auch in KYC-, Monitoring- und Meldeprozesse übersetzt werden – genau dabei begleitet PEQURIS Unternehmen mit konkreter Umsetzungserfahrung. Gern besprechen wir mit Ihnen, welche Schritte für Ihre Organisation jetzt sinnvoll sind.