Geldwäscheprävention ist vielschichtig. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick unserer zentralen Dienstleistungen zur Prävention von Geldwäsche.
Inhaltsverzeichnis
Analyse und Beratung
Im ersten Schritt ermittelt PEQURIS, ob und inwieweit Ihr Unternehmen von den gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention betroffen ist, denn:
Grundvoraussetzung für eine gesetzeskonforme Prävention ist, dass Sie sich zunächst über das individuelle Geldwäscherisiko Ihres Unternehmens Klarheit verschaffen. Dies erfordert eine sorgfältige, vollständige und zweckmäßige Analyse aller geldwäscherelevanten Risiken, welche die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens birgt.
PEQURIS versetzt Sie somit in die Lage, fundierte und risikoorientierte Entscheidungen zu realisieren.
Unsere Handlungsempfehlungen umfassen alle erforderlichen Compliance-Standards sowie praxisbezogene Hilfestellungen, wie Code of Conduct, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Organisationsanweisungen sowie die entsprechende Dokumentation. Insbesondere übernimmt PEQURIS für Sie die Risikoanalyse und das Risikomanagement. Daraus abzuleitende interne (Sicherungs-) Maßnahmen fassen wir Ihnen verständlich und übersichtlich zusammen.
Erfassung aller erforderlichen Daten und Auswertung aller Quellen
Risikobewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Kosten
Umfassende Darstellung aller Risiken nach Relevanz für Ihr Unternehmen
Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung
Umfassende Dokumentation aller Ergebnisse
Fortlaufende Aktualisierung der bedarfsorientierten Risikoanalyse
Externe Geldwäschebeauftragte
Die Kosten bei der Anstellung eines internen Geldwäschebeauftragten (geschätzt) vs. externer Geldwäschebeauftragter von PEQURIS
Die Position der Geldwäschebeauftragten (Beauftragte*r & Stellvertreter*in) muss in einer steigenden Anzahl von Unternehmen notwendigerweise besetzt werden. Die Kosten, die hiermit verbunden sind, können erheblich sein. Die Anforderungen sind hoch, zudem ändert sich die Gesetzeslage stetig und zu alledem sind die Durchführungsbestimmungen der Aufsichtsbehörden teilweise in der Hand der verschiedenen Länder.
Eine mögliche Auslagerung der Geldwäscheprävention rückt für viele Unternehmer*innen damit verstärkt in den Fokus. Das Risikomanagement sowie die Bestellung der Geldwäschebeauftragten kann nämlich sowohl unternehmensintern erfolgen als auch an einen externen Dienstleister wie PEQURIS ausgelagert werden.
Interne Geldwäscheprävention vs. Auslagerung an PEQURIS
Für eine interne Lösung müssen in der Regel im Unternehmen dafür erst die personellen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Meist lohnt sich aber die Auslagerung an einen professionellen Dienstleister, wie folgende Überlegung am Beispiel eines Point of Sales (POS) im Güterhandel schnell deutlich macht:
Externe Geldwäschebeauftragte könnten für einen solchen POS bereits ab 270 Euro im Monat beauftragt werden – je nachdem wie hoch der Beratungsbedarf und die Risikosituation eines Unternehmens ist.
Demgegenüber entstehen bei internen Geldwäschebeauftragten neben den Personalkosten auch Fortbildungskosten von mehreren 1000 Euro pro Weiterbildungsveranstaltung sowie Kosten für aktuelle Literatur.
Auch in puncto Haftung der internen Geldwäschebeauftragten kann es für das Unternehmen kostspielig werden, da bei der Frage der Haftung eines hausinternen Geldwäschebeauftragten noch manche Frage ungeklärt ist. Als Regelmitarbeiter kann er für Fehlleistungen in der Geldwäscheprävention nur höchst eingeschränkt durch das Unternehmen in Anspruch genommen werden. Wenn Unternehmen also richtig kalkulieren, ist externen Geldwäschebeauftragten in aller Regel der Vorzug zu geben.
Externe Geldwäschebeauftragte von PEQURIS:
Stellung des Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreters
TÜV-zertifizierte Experten, Betriebswirte und Juristen
Staatlich anerkannt
Kontinuierliche Weiterbildung
Teilweise Übernahme der Haftungsrisiken
Kein erhöhter Kündigungsschutz für externe Geldwäschebeauftragte
Risikomanagement: Kern der Geldwäscheprävention
Transparenz als Schlüssel zur Risikovermeidung:
Grundvoraussetzung für eine gesetzeskonforme Prävention ist, dass Sie sich zunächst über das individuelle Geldwäscherisiko Ihres Unternehmens Klarheit verschaffen.
Dies erfordert eine sorgfältige, vollständige und zweckmäßige Analyse der Risiken, die die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens birgt. Es wird zwischen kunden-, regions-, transaktions- und branchenspezifischen Risiken unterschieden. Was dies konkret bedeutet, wird durch die bereits erwähnte Risikoanalyse ermittelt, die ein Teil des Risikomanagements ist. Das Risikomanagement besteht also grundsätzlich aus zwei Modulen:
Eine umfassende Risikoanalyse und die daraus für Ihr Unternehmen abzuleitenden internen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden gemeinsam mit dem Meldesystem das Risikomanagement.
Neben der Risikoanalyse umfasst das Risikomanagement die Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen aus der Risikoanalyse.
Um die in der Risikoanalyse ermittelte Risiken zu steuern und zu mindern, sieht das Geldwäschegesetz die Implementierung von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen vor.
Einzelne Maßnahmen müssen dabei die Risikosituation des Verpflichteten hinreichend abdecken und sind einer kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen und im Falle gewichtiger Änderungen – durch eine veränderte Rechtslage oder Risikoeinschätzung im Unternehmen – anzupassen.
Eine nicht abschließende Aufzählung möglicher interner Sicherungsmaßnahmen findet sich in § 6 Abs. 2, Nr. 1-7 GwG. Sicherungsmaßnahmen, die sich in anderen Fachgesetzen finden (z.B.: § 53 VAG oder § 25h Abs. 2 KWG) sind für die jeweils Verpflichteten zusätzlich zu beachten.
Erfassung aller erforderlichen Unternehmensdaten und entsprechende Auswertung
Risikobewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Kosten
Umfassende Darstellung aller betriebsspezifischen Risiken für Ihr Unternehmen
Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung
Umfassende Dokumentation
Fortlaufende Aktualisierung und Abstimmung
Regelmäßige Schulungen im Bereich der Prävention von Geldwäsche werden von PEQURIS in der Regel ganz bequem online durchgeführt.
Schulungen und Hinweise in der Geldwäscheprävention
Sofern die Vorschriften des GwG Anwendung finden, besteht in der Regel die Verpflichtung, alle betroffenen Mitarbeiter laufend (mindestens jährlich) hinsichtlich branchenspezifischer Typologien und Techniken der Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung sowie der einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorschriften zu unterrichten. Sofern Sie nach § 4 GwG zum Risikomanagement verpflichtet sind, zählt diese Unterrichtungspflicht zu den Kernelementen der sogenannten internen Sicherungsmaßnahmen. Denn auch hier gilt: Ohne qualifizierte Schulung ist keine Sensibilisierung und somit keine Prävention möglich.
Im Rahmen einer Beauftragung zur Übernahme der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen durch PEQURIS gewährleisten wir eine gesetzeskonforme Umsetzung der Unterrichtungspflicht in Ihrem Unternehmen.
Leistungsüberblick: Schulungskonzeption durch PEQURIS
Entwicklung und Durchführung von Schulungen: Inhaltliche Konzeption basierend auf Risikoanalyse
Zielgruppenspezifische Durchführung
Onlineschulung über das PEQURIS E-Learning Modul
Individuelle Test und Zertifizierung der Teilnehmer
Konstantes Tracking aller Mitarbeiter
Aktualisierung bei Veränderungen der Rechtslage bzw. Risikosituation
Das GwG sieht ferner die Etablierung eines Melde-/Hinweisgebersystems durch die Verpflichteten vor. Ein Hinweisgebersystem soll Mitarbeitern die anonyme Meldung von Verdachtsfällen ermöglichen. Durch Wahrung der Anonymität der betroffenen Mitarbeiter bei Abgabe einer solchen Meldung schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Anfeindungen oder Bedrohungen und erhöhen die Effektivität Ihre Präventionsmaßnahmen.
Leistungsüberblick: Bereitstellung Hinweisgeber-Systeme und -Management durch PEQURIS
Bereitstellung der Infrastruktur für Hinweisgebersystem und Whistleblowing
Wahlweise für interne und externe Hinweisgeber
Sicherstellung Anonymität der Hinweisgeber
Sicherstellung Datenschutz
Filterfunktion: Prüfung aller Hinweise auf Plausibilität und strukturierte Weitergabe
Verknüpfung mit Meldemanagement
Umfassende Dokumentation, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Institutionen
Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
Behörden & Meldungen in der Geldwäscheprävention
Die Abgabe sogenannter Verdachtsmeldungen zählt zu den Kernpflichten des GwG:
Als Verpflichteter sind Sie im Verdachtsfall meldepflichtig (§ 43 GwG). Und zwar unabhängig (!) vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion. Eine entsprechende Meldung muss in elektronischer Form an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) übermittelt werden. Seit dem 01.01.2020 besteht diesbezüglich eine Registrierungspflicht für sämtliche GwG-Verpflichteten im Go-AML-Portal der FIU, die die Abgabe einer Verdachtsmeldung ermöglicht.
Um allen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, unterstützt PEQURIS Sie bei der Überwachung Ihrer Geschäftsbeziehungen und Transaktionen (hinsichtlich eines Geldwäscheverdachts).
Im Fallmanagement werden Verdachtsmomente analysiert und wenn nötig, dem GwG entsprechend, zur Meldung bei der FIU (Meldestelle des Zolls, Financial Intelligence Unit) gebracht. Wir übernehmen die Kommunikation mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden und stellen diesen die erforderliche Dokumentation aller Vorgänge zur Verfügung.
Zentrale Erfassung und Bearbeitung von Hinweisdaten
Aufklärung Sachverhalt und Qualitätssicherung
Registrierung bei der FIU / goAML
Anzeige der Bestellung bei der BaFin/Aufsichtsbehörden
Pflege des Transparenzregistereintrags
Abgabe von Verdachtsmeldung
Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
Sicherstellung der Dokumentationspflichten und Bereitstellung an die Aufsichtsbehörde
Auskunft und Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden
Bei Bedarf: Stellung eines Rechtsbeistandes
PEQURIS unterstützt Sie bei allen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und setzt diese für Sie in Ihrem Unternehmen so eingriffsarm wie möglich um. Als externe Geldwäschebeauftragte übernehmen wir für Sie Verantwortung und sind vorrangige Ansprechpartner für Behörden. Wir entlasten Sie und Ihre Mitarbeiter und stellen sicher, dass Sie die umfangreichen Auflagen des GwG erfüllen.
Als Ihr Partner steht PEQURIS Ihnen in allen geldwäscherechtlichen Angelegenheiten zur Seite, so dass Sie sich weiterhin um Ihr Kerngeschäft kümmern können.
AML-Software
Als Verpflichteter nach GwG sind Sie – je nach Auslösetatbestand – verpflichtet, Ihre Geschäftspartner einer geldwäscherechtlichen Customer Due Diligence zu unterziehen. Zentraler Bestandteil ist hier das sogenannte KYC-Prinzip.
Dies beinhaltet:
die Identifizierung des Vertragspartners sowie ggf. der auftretenden Person oder des wirtschaftlich Berechtigten
die Ermittlung des Geschäftszwecks ggf. der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie
die Überprüfung der Beteiligten auf mögliche Einträge in PEP/Sanktionslisten
Diese Kunden Due Diligence muss zwingend – neben anderen auflösenden Tatbeständen – bei Begründung der jeweiligen Geschäftsbeziehung durchgeführt werden. Verstöße gegen diese allgemeine Sorgfaltspflicht sind bußgeldbewährt und können haftungsauslösend sein.
Solange diese Prüfung nicht erfolgt ist, darf das Geschäft nicht abgeschlossen werden!
Das Problem: In vielen Unternehmen wurden bislang keine technischen Vorrichtungen für eine rechtskonforme KYC-Prüfung geschaffen. Dies stellt viele Verpflichtete vor ein nahezu unlösbares Problem: Der Kunde muss bis zur vollständigen, manuellen Überprüfung seiner Daten auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Kein Kunde möchte warten. Es droht der Wegfall des Geschäfts.
Die KYC-Software von PEQURIS ermöglicht es Ihnen, den Kunden noch vor Ort (bspw. am Point Of Sale) und in Echtzeit GwG-konform zu überprüfen. Der Kauf oder die Transaktion kann damit ohne Verzögerung innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen werden.